Wie können Vermieter reagieren?
Die neuen Abschlagszahlungen für die kommende Heizperiode trudeln von den Gasversorgern ein. Einige Vermieter rationieren wegen der drohenden Gasknappheit und explodierender Energiekosten Warmwasser oder drosseln die Heizung. Wir haben einige Facts für Sie zusammengetragen, die Ihnen das Miteinander mit Ihren Mietern erleichtern kann.
- Im September sendet Ihnen Ihr Gaslieferant wie hoch die zu erwartenden Kosten sein werden. Leiten Sie dieses Schreiben unbedingt an Ihre Mieter weiter. Sie haben hierzu eine rechtliche Verpflichtung.
- Die Nebenkostenvorauszahlung kann auch im Laufe des Jahres erhöht werden. Hierfür wird jedoch ein triftiger Grund benötigt. Siehe auch Schreiben des Gaslieferanten oder die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter. Eine rückwirkende Nebenkostenvorauszahlung ist selbstverständlich nicht möglich.
- Die Themperatur tagsüber kann bis auf 21 Grad in der Nacht sogar bis auf 16 Grad Celsius abgesenkt werden. Fällt die Themperatur unter diesen Bereich ist vorsicht geboten. Der Mieter könnte dann eine Mietminderung von bis zu 100 % erwägen. Achtung! Dies Betrifft nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkostenvorauszahlung!!!
- Ein Mieter hat kein Recht auf eine energetische Sanierung durch den Vermieter aufgrund hoher Nebenkosten. Selbstvereständlich müssen Reparaturen wie z. B. ein undichtes Fenster beseitigt werden.
- Einige Mieter überlegen den Winter in wärmeren Gefilden zu verbringen und sich so die Heizkosten zu sparen. In Zeiten des Home Office ist dies sicherlich kein Problem. Jedoch muss der Mieter sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen z. B. durch Schimmelbildung oder gar ein Rohrbruch weil nicht geheizt wurde. Für diese Schäden ist der Mieter haftbar. Auch darf sich der Vermieter bei akuter Gefahr Zutritt zum Objekt verschaffen.
- Eine Wohnung die im darüberliegenden Stockwerk oder im unteren Stockwerk nicht bewohnt wird zählt nicht zu einem Mangel der dann eine Mietminderung nach sich zieht.
- Der Mieter kann vom Vermieter die Wirtschaftlichkeit bei der Gasversorgung verlangen. Aber keine Angst beim Grundversorger sind Sie da sicher und gut aufgehoben.
- Sollte (wieder erwarten) die Gasversorung zusammenbrechen muß der Vermieter dem Mieter zumindest ein Heizgerät zur Verfügung stellen. Z. B. Ölradiator oder ähnliches.
- Sollte Ihr Mieter die Miete und/oder die Nebenkosten nicht oder nur teilweise zahlen, so können Sie nach einem Ausstand von zwei Monatsmieten (Miete und Nebenkosten) dem Mieter kündigen. Dies gilt auch bei einer nicht gezahlten Nachzahlung der Nebenkosten. Hier sollten Sie jedoch vorab die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung von einem Gericht klären lassen.
Wir hoffen mit diesen Tipps können wir einige Ihrer Fragen beantworten.
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