Vor- und Nachteile
Das Balkonkraftwerk mit Stecker ist eine gute Chance für Mieter an der Energiewende zu provitieren. Für die Mieter ist es eine Möglichkeit die eigenen Stromkosten zu senken. Aber je nach den verschiedenen Bedingungen (Ausrichtung des Balkons, Standbye-Vertrauche im Haushalt oder Personen die sich tagsüber im Haushalt aufhalten) rechnet sich ein solches Modul erst nach einigen Jahren oder gar erst nach einem Jahrzehnt. Denn die Amortationszeit berechnet sich dadurch wie viel Energie in der eigenen Wohnung vertraucht wird und nicht über den Strom der über den Stromzähler des Nachbarn läuft.
Ein Balkonkraftswerk bis 600 Watt kann einfach angelmeldet werden. Viele Kommunen gewähren sogar einen Zuschuss zur Anschaffung. Beispielsweise gewährt der Markt Großostheim einen Zuschuss von 100,00 € einmalig pro Flurnummer und Grundstückseigentümer/in.
Wie schnell sich ein solches Kraftwerk für die Steckdose lohnt hängt natürlich davon ab, ob der Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber kostenlos eingebaut wird. Selbstverständlich spielt auch das generelle Verbrauchsverhalten eine Rolle. Wer einen Südbalkon hat und die Möglichkeit in der Mittagszeit die Wäsche zu waschen, der kann mehr elektrische Energie selbst verbrauchen.
Ein Nachteil der Stecker-Anlagen ist, dass nicht jede Kilowattstunde im eigenen Haushalt verbraucht wird. Überschüsse werden einfach in Netz eingespeist und nicht vergütet. Einen Speicher einzubauen, um dies zu verhindern, lohnt sich meist nicht.
Oft muss auch noch ein Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden. Ein sogenannter „Smart Meter“. Ist diese nicht vorhanden akzeptieren die Netzbetreiben die Anlage nicht. Bei „alten Zählern“ besteht die Möglichkeit, das der alte Zähler Rückwärts läuft.
Ein Vermieter kann die Installation eines Balkonkraftwerks grundsätzlich nicht verbieten. Jodoch sollten die Mieter die PV-Anlage fachgerecht installieren lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau durch einen Gerichtsprozess bestellen lassen. Des Weitern muss der Rückbauer eines Balkonkraftwerks einfach sein und darf keine bleibenden Schäden an der Mietsache hinterlassen.