Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie können beim Menschen grippeartige Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen.
Legionellen vermehren sich gerne dort,wo sich das Wasser kaum bewegt und warme Temperaturen herrschen.
Legionellen sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erreger. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Dies ist der Fall bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen im Haus.
Doch nicht nur Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind dazu verpflichtet alle 3 Jahre eine mikrobiologische Bestimmung von Legionellen vornehmen zu lassen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können dazu verpflichtet sein.
Für eine behördlich anerkannte Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung muss die Probennahme durch zertifiziertes Personal erfolgen.
Die Probennahme ist zu dokumentieren und in den Prüfbericht aufzunehmen.
Je nach Art des Gebäudes und der Anzahl der Probennahme sind die Kosten der Legionellenprüfung unterschiedlich hoch. Die Kosten der Legionellenprüfung können zu 100 Prozent auf die Mieter umgelegt werden.
Da das Risiko bei einem unerkannten Befall sehr hoch sein, und bis zum Tode führen kann, sollten Sie als Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft rechtzeitig auf Legionellen prüfen.
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